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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 23:30
Stephan
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Entdrossler
 
Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 34
Standard alter 50-er Roller

Hallo miteinander!

Wie sieht das eigentlich aus mit den Rollern, die noch 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen haben :roll:? Heutzutage haben doch alle (EU-) einheitlich 45 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Gilt also noch Bestandsschutz oder müssten eigentlich die Papiere (und der Roller selbst) auf 45 km/h geändert werden? Nicht, dass ich das wirklich vorhätte :wink:, aber fragen kann ich ja mal...

Gruß,
Stephan
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  #2 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 23:47
Benutzerbild von Patty
Patty
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Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Ca. 20 Km von Basel weg^^
Beiträge: 835
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Standard

Also soviel ich weiß zählt des mir 45 Km/h erst ab nächstem Jahr..kann mich aber auch irren.... Und wenn dein Roller 50 fährt würden die meisten ****** eh nix sagen ..(es gibt immer ein bischen toleranz^^) Wenn sie doch was sagen dass sagst ihnen halt dass dein Roller etwas älter is..des wars ^^ Aber ich werde mich noch mal informieren..sag dann bescheid

MVG Patty
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 10:10
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Runner
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Beiträge: 1.611
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du darfst weiterhin mit Toleranz 55km/h fahren.
Die Fahrzeugpapiere musste net auf 45km/h umändern :wink:
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 11:04
Stephan
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Entdrossler
 
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Beiträge: 34
Standard

Danke schonmal für eure Antworten.
Das mit den 45 km/h gibt es aber doch schon länger?!? Immerhin werden seit einigen Jahren nur noch Roller mit Höchstgeschwindigkeit 45 verkauft...
Wie dem auch sei - ich bin mit mindestens 50 unterwegs :wink: :!:
Wie schnell genau, das muss außer mir keiner wissen :lol:.

Gruß,
Stephan
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 11:08
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Patty
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np...so muss es sein^^
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 11:23
Benutzerbild von Runner
Runner
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Beiträge: 1.611
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klar gibts das mit den 45km/h schon länger, aber wieso sollte es für deinen alten Roller denn zählen!?
Du darfst weiterhin so schnell fahren, wie es in deinem Fahrzeugschein steht :wink:
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