Sind LEDs oder Neonröhren am Roller legal / erlaubt ?
Da sich sehr viele Gedanken darüber machen, ob LEDs oder Neonröhren legal am Roller sind, hab ich euch hier mal die Antwort:
unzulässige Beleuchtungseinrichtung nach § 49a StVZO. Nur bei Showfahrzeugen erlaubt, welche nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Zwar trifft für "im Stand" nicht die StVZO zu, jedoch kann hier über die Gefahrenabwehr eines jeweiligen Bundeslandes agiert werden. Zudem wird eine Mängelmeldung geschrieben und an den zuständigen Landkreis geschickt.
LG
|