Moinsen auch!
Die mir bekannten Sportpötte haben eigentlich nur ein EU-Zulassungspapier, keine ABE! Und auf diesem sollte auch die EG-Kennzeichnung vorhandern sein. Es gilt jedoch zu beachten, daß Sportpötte in Deutschland nur für die 45 / 50 KM/H Roller eine EG-Zulassung haben. An einem 25er Roller dürfen sie nicht verwendet werden, es sei denn, wie hier auch richtig festgestellt wurde, man hat sich den Sportpott beim TÜV, DEKRA, KÜS eintragen lassen und die mögliche Drossel nicht entfernt. Und das
prüft der TÜV mit Sicherheit nach. Zumindest im hiesigen Zuständigkeitsbereich.
Und bitte immer die Originalpapiere mitführen, keine Kopie! Wer sagt mir, daß bei der Kopie nicht "gemogelt" wurde.
-Max Rockatansky-