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Zahlungsforderung wegen Sturz mit geliehenem Roller
Hi leute,
ich habe mir vor einigen Wochen nen LKR Peugeot von einer Bekannten geliehen. Bin damit c.a. 100 meter zu 2. gefahren und dann in einer Pfütze weggerutscht. Dadurch sind ein paar Lackschäden entstanden. Die Eigentümerin war nun bei ihrem rechtsanwalt und hat mir Post zukommen lassen. es handelt sich insgesamt um einen Schaden in höhe von 756 Euro Netto. Ich habe im Netz etwas davon gelesen, dass ich garnichts zahlen muss, da es in der Verantwortung der Eigentümerin liegt andere Leute fahren zu lassen. Ich habe einen Mofalappen und der roller fährt c.a. 30. Nun meine frage, muss ich Zahlen? //Edit: hier die Liste der Teile: Unterboden Rechts Beinschutz Vorderteil Rückspiegel Rechts Beinschutz Seitenteil hinten Bremshebel rechts Gasgriff und Karosserieboden und Kleinmaterial/Entsorgung mfg Nico |
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Okay werde ich morgen machen. danke nochmal.
Was ich noch grade erfahren habe, ist dass mein Dad 1 Woche Später 3 Leute auf dem Roller gesehen hat. Kann sich das für mich vllt vor gericht (wenns dazu kommt) auszahlen das zu erwähnen? |
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nur was ich auned einsehe, ist dass ich auch deren schaden mitzahle... das alles kann garnicht mit 20KM/h beim bremsen und in pure matsche kaputt gegangen sein.
allerhöchstens durch mich Beinschutz vorne rechts, seitenteil hinten und Spiegel rechts. mehr war da nicht zu sehen |
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