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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 14:54
WC-Ente
Online Status: Offline
Drossel-Fahrer
 
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 2
Standard Yamaha MBK Nitro Fragen

Hai Leute...

Habe ein paar Fragen...

Bin ein stolzer Besitzer von nem´ MBK Nitro.
Jz habe Ich mir einen neuen Sportauspuff, Lichter, Spiegel ect. bestellt.

1. Frage:

Wenn ich alle Teile eintragen möcht muss ich doch schließlich zum TÜV (Total-überflüssiger-verein)!?
Kann ich dann mit den eingebauten Teilen zum TÜV fahren oder muss ich die Teile ausgebaut hinbringen?

2. Frage:

Wenn Ich mir einen Downhill kaufen will, muss Ich dann "nur" eine legale Aufnahme kaufen und Blinker dranhängen, oder muss Ich direkt einen "Naked" Downhill kaufen?

3. Frage:

En Kollege hab erzählt dass wenn Ich mir einen Downhill kaufen würde, dass ich die Blinker weglassen könnte und dafür in die Verkleidung einbauen könnte... Geht das??

Bedanke mich schon mal im vorraus...

LG WC-Ente
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 20:14
Speedy2004
Online Status: Offline
Entdrossler
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Falkenstein,bei Cham
Beiträge: 47
Standard

also bei deinem problem downhillenker es ist normal vorgeschrieben das man vorn und hinten blinker hat und ob die blinker in der verkleidung oder am downhillenker sind ist normal egal. wichtig ist das sie gut sehbar sind und an ner stelle wo man sie schnell sehen kann.

Mfg Speedy 2004
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 20:18
Speedy2004
Online Status: Offline
Entdrossler
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Falkenstein,bei Cham
Beiträge: 47
Standard

mit dem auspuff ist es so wenn du dir nen auspuff kaufst musst du darauf achten das er (abe) hat , das heißt algemeine betriebs erlaubnis.
wenn dich die polizei aufhält und fragt ob du denn auspuff fahren darfst zeigst du ihnen denn mitgelieferten zettel darin steht das du den auspuff im straßenverkehr fahren darfst

Mfg Speedy 2004
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 01:16
Benutzerbild von 50 is king! dani
50 is king! dani
Online Status: Offline
Sport-Tuner
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Konstanz
Beiträge: 541
50 is king! dani eine Nachricht über ICQ schicken 50 is king! dani eine Nachricht über MSN schicken
Standard

ja hoffentlich hast du einen mit ABE gekauft! Ich glaube den musst du dann nicht eintragen lassen oda? Hmmm

Aber ein sportpott ohne ABE oder E ist illegal!
__________________
TOS-Terminate on sight -->01.07.2008
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2008, 12:51
Benny (SK)
Online Status: Offline
Drossel-Fahrer
 
Registriert seit: 29.08.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Speedy2004 Beitrag anzeigen
mit dem auspuff ist es so wenn du dir nen auspuff kaufst musst du darauf achten das er (abe) hat , das heißt algemeine betriebs erlaubnis.
wenn dich die polizei aufhält und fragt ob du denn auspuff fahren darfst zeigst du ihnen denn mitgelieferten zettel darin steht das du den auspuff im straßenverkehr fahren darfst

Mfg Speedy 2004
Das Stimmt so nicht mehr. Seit einigen Jahren gibt es bei Auspuffanlagen keine ABE mehr. Nur noch einen Sogenannten E-Pass. Du bist hierbei NICHT Verpflichtet etwas mit zu führen. Einige Hersteller (z.B. Stage6) geben ihren legalen anlagen ein gutachten mit welches dazu gedacht ist euch Stress zu Ersparen.
Hier im Shop stehts:

Die Anlage hat eine europaweite Zulassung (ECE oder auch CE Norm),
den sogenannten E-Pass.Dieser ersetzt die bis dato gültige (nur national gültige) ABE. Der E-Pass liegt NICHT in schriftlicher Form bei und kann seitens der Polizei
bei einer Kontrolle auch nicht eingefordert werden. Es reicht die auf dem Auspuff
angebrachte Plakette mit Prüfzeichen und Nummer!



Hier der offizielle Text des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg:
Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert.
Muss ich einen Abdruck der "Allgemeine Betriebserlaubnis" ABE mitführen?
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für
Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche
Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein.
Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem
genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert.
Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung
mit Abs.3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist,
wenn die Austauschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs
verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber
den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Technik/fragen.htm


Du musst nichts eintragen lassen. Entweder haben die Teile eine E-Nummer (Blinker, Auspuff, Rücklich etc....) sind daher legal wenn du die dran baust oder du darfst sie nicht im Straßenverkehr montieren wenn sie keine Zulassung haben. Natürlich gibt es auch hier ausnahmen z.B. 50ccm Ersatzzylinder

Gruß Benny
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